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Was muss ich wissen zur neuen

EU-Datenschutz-Grundverordnung?

 

Haben in Ihrem Unternehmen mehr als 9 Personen Zugriff auf personenbezogene Daten (Kunden-, Lieferanten- oder Mitarbeiterdaten)?

Dann sind Sie verpflichtet einen (internen oder externen) Datenschutzbeauftragten zu bestellen, dies zu veröffentlichen  und an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden.

Betreiben Sie Auftragsdatenverarbeitung (Austausch von personenbezogenen Daten mit Lieferanten oder Geschäftskunden)?

Die Bußgelder wurden um mehr als das 66-fache erhöht und können bis zu 20 Mio Euro oder aber bei größeren Umsätzen bis zu 4% des Jahresumsatzes betragen.

 

Insbesondere folgende Aufgaben sind bzgl. des Datenschutzes abzudecken:

 

Prüfung der Datenschutzerkärung

Benennen eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten

und Meldung an die Aufsichtsbehörden

Schulung der Mitarbeiter

Sicherstellung der Betroffenenrechte

Einholung der Einwilligungserklärungen

Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung

Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten 

Durchführung von Datenschutzfolgeabschätzungen

Treffen der Maßnahmen, die die Einhaltung des Datenschutzes sicherstellen und

dies dokumentieren   

Meldepflicht bei Datenpannen

Aufbau eines Datenschutzmanagements 

 

Haben Sie hierzu Fragen:

Wenden Sie sich an uns - wir helfen Ihnen gerne weiter!  Info-Telefon:  0152 2924 1300

 

 

Fotos: Fotolia,Thomas Jansa