act2b.de - act to business
Was muss ich wissen zur neuen
EU-Datenschutz-Grundverordnung?
Haben in Ihrem Unternehmen mehr als 9 Personen Zugriff auf personenbezogene Daten (Kunden-, Lieferanten- oder Mitarbeiterdaten)?
Dann sind Sie verpflichtet einen (internen oder externen) Datenschutzbeauftragten zu bestellen, dies zu veröffentlichen und an die zuständige Aufsichtsbehörde zu melden.
Betreiben Sie Auftragsdatenverarbeitung (Austausch von personenbezogenen Daten mit Lieferanten oder Geschäftskunden)?
Die Bußgelder wurden um mehr als das 66-fache erhöht und können bis zu 20 Mio Euro oder aber bei größeren Umsätzen bis zu 4% des Jahresumsatzes betragen.
Insbesondere folgende Aufgaben sind bzgl. des Datenschutzes abzudecken:
Prüfung der Datenschutzerkärung
Benennen eines internen oder externen Datenschutzbeauftragten
und Meldung an die Aufsichtsbehörden
Schulung der Mitarbeiter
Sicherstellung der Betroffenenrechte
Einholung der Einwilligungserklärungen
Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung
Führen eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
Durchführung von Datenschutzfolgeabschätzungen
Treffen der Maßnahmen, die die Einhaltung des Datenschutzes sicherstellen und
dies dokumentieren
Meldepflicht bei Datenpannen
Aufbau eines Datenschutzmanagements
Haben Sie hierzu Fragen:
Wenden Sie sich an uns - wir helfen Ihnen gerne weiter! Info-Telefon: 0152 2924 1300
Fotos: Fotolia,Thomas Jansa