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Externer                               Datenschutzbeauftragter (TÜV)      

  

Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern, die EDV-basiert mit personenbezogenen Daten arbeiten, benötigen einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten.

Sie als Unternehmer (als verantwortliche Stelle im Unternehmen) können einen eigenen Mitarbeiter oder einen Externen zum Datenschutzbeauftragten bestellen.

Der interne Datenschutzbeauftragte bedeutet für Sie: erhöhter Kündigungsschutz des Mitarbeiters, Schulungsaufwand, Interessenskonflikte, evtl. zu hohes Arbeitsaufkommen, etc. Dies ist mit der Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten vom Tisch. Das spart Zeit und Geld!

Der externe Datenschutzbeauftragte sorgt für den Aufbau einer Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen.                                                                                                                 Er begleitet Ihre Zielvorgaben mit datenschutzrechtlichem Know-how und spricht der Geschäftsführung interne Empfehlungen aus. 
Er schult Ihre Mitarbeiter, organisiert die Auskunftserteilung gegenüber Kunden, bearbeitet Anfragen im Zusammenhang mit Aufsichtsbehörden, prüft und/oder erstellt für Sie das interne Verfahrensverzeichnis sowie Betriebsvereinbarungen oder Verträge im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung. 

Damit entfällt für Sie weitgehend das Haftungsrisiko für Bußgelder.
Bei der Erstellung der Verfahrensverzeichnisse hat sich gezeigt, dass beim Einsatz externer Datenschutzbeauftragter Verbesserungen und Kosteneinsparungen in den Abläufen reailisiert werden.

Das ist die preiswerte und flexible Datenschutzlösung.

 

Wir bieten an:

Die Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 - 39 DS-GVO.     (zur Erfüllung aller Datenschutzrichtlinien).

Folgende Leistungen bieten wir an:

  • Erstellung von internen Verfahrensübersichten und öffentlichen Verfahrens-verzeichnissen
  • Durchführung von Vorabkontrollen
  • Überwachung und Bewertung der vom Gesetzgeber geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten
  • Überwachung der datenschutzkonformen Anwendung von DV-Programmen
  • Durchführung von anlassbezogenen Datenschutzprüfungen 
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter, Belehrung und Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter auf das Datengeheimnis   
  • Bearbeitung von Anfragen zum Datenschutz von Aufsichtsbehörden, Kunden oder Mitarbeitern

 

Foto: Fotolia, MarcDietrich