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Zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV)

       

Wenn Kundendaten z.B. zu Marketing- oder Vertriebszwecken an Subunternehmer oder auch selbständige Handelsvertreter übergeben werden, liegt hierin eine "erlaubnispflichtige  Übermittlung".

Fehlt die vertragliche Vereinbarung, kann dies eine Ordnungswidrigkeit begründen, die mit einem Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4% des Gesamtumsatzes (falls dieser Betrag höher sein sollte) geahndet werden kann.                   

Bei Vorliegen weiterer Umstände kann ein solcher Gesetzesverstoß eine Straftat darstellen und dann mit einer Freiheitsstrafe des Unternehmers von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Aufgrund der gewachsenen Sensibilität der Aufsichtsbehörden bei der Weitergabe von Kundendaten sind Unternehmen gefordert, ihren Datenschutz darauf hin zu prüfen, ob diese Weitergabe der Daten durch Einwilligungen der Betroffenen gedeckt sind oder ob sonstige Erlaubnistatbestände greifen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Überprüfung.

Mit systematischen Prüfverfahren werden Schwachstellen innerhalb eines Datenschutzkonzepts identifiziert, Verbesserungen initiiert und eine Gesamtbewertung über die Wirksamkeit des Datenschutzkonzepts abgegeben.
Dies dient neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben vor allem auch der Sicherheit Ihrer D
aten.

Sie vermeiden Risiken und sichern Ihre Wirtschaftlichkeit.

 Folgende Leistungen bieten wir an:

• Auditierung Ihres Unternehmens und Ihrer Betriebsstätten / Filialen

• Auditierung Ihrer Dienstleister bei der Auftragsverarbeitung ADV

• Durchführung von anlassbezogenen Datenschutzprüfungen

• Übersichtliches Berichtswesen

Ablauf eines Datenschutzaudits:

 Foto: Fotolia, MarcDietrich